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Häufige Fragen

Kann man sich den Bestatter aussuchen?

Ja, man kann sich den Bestatter frei aussuchen. Die sog. „Bedarfsprüfung“, die die Anzahl der Bestatter in einem Gebiet reglementiert, gibt es seit 2002 nicht mehr.

Welche Dokumente benötigt man im Todesfall?

Folgende Dokumente sind für die standesamtliche Abmeldung notwendig

  • Geburtsurkunde (vor 1938: Taufschein)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (Pass bei Nicht-Österreichern)
  • Meldezettel
  • Heiratsurkunde (bei Scheidung: Scheidungsurteil / bei Witwe/r: Sterbeurkunde des Ehepartners)
  • Nachweis des akademischen Grades (falls noch nirgends eingetragen, wie z.B. in der Heiratsurkunde)
  • bei nichtösterreichischen Staatsbürgern: Reisepass
Kann man das Begräbnis schon zu Lebzeiten organisieren?

Ja, eine solche Organisation nennt man „Bestattungsvorsorge“ und kann bei uns hinterlegt werden.

Schon zu Lebzeiten das eigene Begräbnis planen? Auf den ersten Blick klingt das vielleicht merkwürdig, aber beim genauen Hinsehen macht das durchaus Sinn.

„Den Angehörigen eine Last abnehmen“ ist der häufigste Grund für eine Bestattungsvorsorge. Diese müssen sich dann nicht erst den Kopf darüber zerbrechen ob Sie eine Erd- oder Feuerbestattung wünschen, wie Sie sich die Trauerfeier vorgestellt haben, welche Personen Sie einladen wollten oder welche Musik Ihnen zugesagt hätte.

Wir beraten Sie gerne und nehmen uns Zeit alles mit Ihnen zu besprechen, wenn Sie wünschen auch bei Ihnen zu Hause. Sie erhalten von uns eine Übersicht des besprochenen, damit Sie Ihre Vorsorge daheim bei Ihren Dokumenten ablegen oder Ihren Angehörigen eine Kopie aushändigen können.

Kann man die Trauerfeier auch individuell gestalten?

Ja, denn es gibt keine Vorschriften, wie ein Abschied auszusehen hat. Das Leben eines Menschen ist ja auch einzigartig.

Gerne gestalten wir mit Ihnen gemeinsam einen ganz eigenen Ablauf und eine individuelle Trauerfeier, um Ihren Abschied neben der Trauer auch zu einem Fest der Dankbarkeit werden zu lassen oder zu einer letzten großen Liebeserklärung an den Verstorbenen.

Aber auch im Rahmen einer üblichen Trauerfeier kann z.B. mit persönlichen Musikstücken, die dem Musikgeschmack des Verstorbenen entsprechen, eine eigene Note eingebracht werden.

Weitere Möglichkeiten wären z.B. Blumenschmuck, Persönliche Gegenstände, Bilder oder Fotos bei der Aufbahrung, eine Foto-Präsentation bei der Verabschiedung, etc.

Darf man zu Hause aufbahren bzw. Abschied nehmen?

Ja. Früher war es durchaus üblich, dass der Verstorbene nach dem Todesfall noch zu Hause verblieb, bis es den Angehörigen, Verwandten und Freunden möglich war sich zu verabschieden.

Auch moderne Studien raten zu einem solchen Abschied im persönlichem Umfeld, da dann die Bewältigung der Trauer nicht erst am Friedhof beginnt bzw. den Angehörigen eine geschützte, sehr private Umgebung für Ihre Trauer zur Verfügung steht.

Darf man den Verstorbenen selbst ankleiden?

Selbstverständlich. Gerade in der Zeit unmittelbar nach dem Eintritt des Todes fühlt man sich oft hilflos und ohnmächtig. Es macht sich das Gefühl breit nichts mehr tun zu können und das Anlegen der Kleider, mit denen der Verstorbene die Wohnung zum letzten Mal verlassen wird, kann eine liebevolle Geste sein, dass man auch über den Tod hinaus füreinander sorgt.

Sollten Sie sich nicht in der Lage sehen, den Verstorbenen anzukleiden sind wir Ihnen hierbei gerne behilflich. Wenn Sie möchten können Sie aber gerne z.B. noch mit einer Bürste die Haare kämmen oder ein Foto der Familie in die Tasche stecken um sich mit dieser kleinen Geste zu Hause zu verabschieden.

Wichtig: Der Verstorbene ist (abgesehen von vorhandenen ansteckenden Krankheiten) gesundheitlich unbedenklich. Es spricht nichts dagegen, die Hand des Verstorbenen zu halten oder ihm einen Kuss auf die Wange zu geben. Sollten Sie nicht sicher sein fragen Sie gerne auch den Totenbeschauarzt.

Auch moderne Studien raten zu einem solchen Abschied im persönlichem Umfeld, da dann die Bewältigung der Trauer nicht erst am Friedhof beginnt bzw. den Angehörigen eine geschützte, sehr private Umgebung für Ihre Trauer zur Verfügung steht.

Was zieht man dem/der Verstorbenen an?

Früher trugen die Verstorbenen üblicherweise dunkle Kleidung, meist einen Anzug bzw. ein langes Kleid.

Heute ist dies nicht mehr so streng und ich denke, dass es persönlicher ist, wenn der Verstorbene die Kleidung bekommt, die er im Leben gerne getragen hat und man nicht Kleidung aufzwingt, die er im Leben nicht angezogen hätte.

Sehen Sie also gerne die Kleidung vor, die der Persönlichkeit des Verstorbenen am meisten entsprochen hat. Am besten trägt er genau das, wie Sie ihn gekannt haben.

Wie viel kostet ein Begräbnis?

Die Kosten einer Bestattung sind sehr unterschiedlich, da schon alleine die Art der Bestattung (Feuer- oder Erdbestattung) große Kostenunterschiede verursacht. Weiters sind dann noch z.B. die Auswahl des Sarges, der Parten oder Andenkenbilder ausschlaggebend.

Für eine konkrete Kostenaufstellung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns telefonisch oder per e-mail kontaktieren oder einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren.

Werden die Verstorbenen im Krematorium einzeln (und mit Sarg) verbrannt?

Der Verstorbene wird in jedem Krematorium in Österreich immer nur einzeln und mit Sarg verbrannt. § 20 Abs. 3 OÖ Leichenbestattungsgesetz bestimmt, dass die Asche nur eines Verstorbenen jeweils in ein Behältnis (Urne) zu geben ist, die nicht vermischt werden darf. Da Verstorbene nach § 19 OÖ Leichenbestattungsgesetz nur in Särgen befördert, aufgebahrt und bestattet werden dürfen ist auch bei der Feuerbestattug ein Sarg zwingend notwendig.

Der Umgang mit Zahngold und anderen Rückständen:

Größere Prothesen wie z.B. künstliche Hüftgelenke werden aus der Kremationsasche (vor dem Vermahlen) entnommen und entsorgt. Zahngold verbleibt in der Kremationsasche und wird (geschmolzen und der Aschenschlacke anhaftend) in die Urne gegeben und mit dieser beigesetzt. Eine Aussonderung von z.B. Zahngold ist in Linz technisch nicht möglich.